|
|
FinanzierungDie Bundesverfassung legt im Alkoholgesetz fest, dass die Kantone ihre Beiträge aus dem Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Alkoholismus sowie des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamenten-Missbrauchs verwenden müssen. Über den Bund gelangen diese Gelder zu den Kantonen und von dort weiter zu den entsprechenden Fachstellen. Auch die ZüFAM wird grösstenteils durch den Alkoholzehntel finanziert. |
|
![]() |

