Finanzierung

Die Bundesverfassung legt im Alkoholgesetz fest, dass die Kantone ihre Beiträge aus dem Alkoholzehntel zur Bekämpfung des Alkoholismus sowie des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamenten-Missbrauchs verwenden müssen. Über den Bund gelangen diese Gelder zu den Kantonen und von dort weiter zu den entsprechenden Fachstellen. Auch die ZüFAM wird grösstenteils durch den Alkoholzehntel finanziert.

Sucht im Alter